House of Correction § Gesetze zur Selbtsanzeige §
- §1a Diebstahl im allgemeinen - §2a das Anstarren von jeglicher weiblichen Herrschaft, selbst wenn diese sich nackt im selben Raum befindet - §2b Kontaktaufnahme zu weiblichem Personal der Herrschaft zur Anbahnung von sexuellen Handlungen oder gar Flucht - §2c das Anfertigen von Fotos/Videos auf Papier oder Digital von jeglichen weiblichen Herrschaften - §2d das Aneignen von auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Fetischen zur Selbsterregung wie Kleidung, Schuhe, BDSM-Spielzeug (dies obliegt einzig und allein der weiblichen Herrschaft und wird zur Wahrheitsfindung (Verhör), Kontrolle oder Gefügigmachung von ihr genutzt - §2f das Versuchen den Keuschheitsgurt abzulegen oder diesen an seiner Bestimmung durch Defekt zu hindern - §3a Pornographie in Bild und Ton - §3b Geld, Gold oder andere Werteinheiten (wie zB Schmuck, Immobilien, Ländereien, Autos) - §3c der Besitz sämtlicher Genussmittel wie Alkohol, Zigaretten oder Drogen - §3d der Besitz von digitalen Kommunikationsmitteln
§4 Der Gedanken-Paragraph - verboten ist es: - §4a jegliche Freitsgedanken zu haben - §4b diese laut zu äußern - §4c zu publizieren oder anderweitig zu verbreiten - §4d andere männliche Objekte damit beeinflussen zu wollen §5 Ungebührliches Verhalten: - §5a Tür nicht aufhalten - §5b Parkplatz nicht frei halten, frei machen oder gar weg nehmen - §5c nicht gebührend grüßen - §5d einen von einer weiblichen Herrschaft geäusserten Wunsch nicht erfüllen - §5f Chauvinismus!!! §6 Verstöße gegen bereits ergangene Gerichtsurteile - Wiederholungstäter: - §6a Keuschheit – hierzu wird die Häufigkeit und Art der Verstöße peinlichst genau notiert! - §6b Sprechverbot - Verstöße gegen §1 bis §6
Das Regelwerk wird noch weiter ausgebaut. |